Garmisch-Zugunglück: Freispruch für zwei Bahn-Mitarbeiter – trotz 5 Toten
Zu kompliziert? 🐿️ Hier geht es zur Version „Kurz & Klar".
Niemand schuldig? Trotz 5 Toten und maroden Schienen bleiben alle Angeklagten straffrei.
Für die Angehörigen ist es ein Schock: Dreieinhalb Jahre nach dem tödlichen Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat das Landgericht München II beide angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen. Trotz 5 Toten, über 70 Verletzten und nachweislich maroder Schienen – niemand trägt strafrechtliche Verantwortung.
Die wichtigsten Punkte
- Freispruch für beide Angeklagte: Das Gericht konnte keine unfallursächliche Pflichtverletzung feststellen. [Werra-Rundschau]
- 5 Tote, 70+ Verletzte: Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 starben vier Frauen und ein 13-jähriger Junge. [Mindener Tageblatt]
- Marode Schienen: Kaputte Betonschwellen waren die Unfallursache – doch der Bezirksleiter bleibt straffrei. [t-online]
- Nicht weitergegebener Funkspruch: Auch der Fahrdienstleiter, der eine Warnung ignorierte, wird freigesprochen. [Werra-Rundschau]
- Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafen: Für den Bezirksleiter 2 Jahre, für den Fahrdienstleiter 1 Jahr – umsonst. [Newsflash24]
Hintergrund: Das Unglück vom 3. Juni 2022
Es war ein sonniger Freitagmittag im Juni 2022, als der Regionalzug auf der Strecke zwischen Garmisch-Partenkirchen und München bei Burgrain entgleiste. Was folgte, war eine Katastrophe: Der Zug kam von den Gleisen ab, Waggons kippten um. Fünf Menschen starben sofort, über 70 wurden verletzt – viele davon schwer. [Mindener Tageblatt]
Die Ursache war schnell gefunden: Marode Betonschwellen. Die Schienen waren jahrelang nicht instandgesetzt worden, obwohl es Hinweise auf den schlechten Zustand gab. [Werra-Rundschau]
Mangelverwaltung bei der Bahn: Zu wenig Geld, zu wenig Personal, zu viele kaputte Schienen.
Die Anklagen: Systematisches Versagen vs. Augenblicksversagen
Vor Gericht standen zwei Männer: Der Bezirksleiter Fahrbahn, der für die Instandhaltung der Strecke zuständig war, und ein Fahrdienstleiter, der am Tag vor dem Unfall eine kritische Meldung nicht weitergegeben hatte.
Der Bezirksleiter: „Wiederholtes und systematisches Versagen"
Die Staatsanwaltschaft warf dem Bezirksleiter vor, Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert zu haben. Die Staatsanwältin sprach von einem „wiederholten und systematischen Versagen" über Jahre hinweg. Sie forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. [Newsflash24]
Doch das Gericht sah das anders. Der Vorsitzende Richter Thomas Lenz erklärte: „Eine unfallursächliche Pflichtverletzung konnte nicht festgestellt werden." Die Arbeit am Streckennetz sei eine „Mangelverwaltung" gewesen – knappe Kassen, Personalmangel. Damit könne sich ein Einzelner aber nicht aus seiner Verantwortung stehlen, so die Staatsanwaltschaft. [Mindener Tageblatt]
Der Fahrdienstleiter: Der ignorierte Funkspruch
Am Tag vor dem Unfall hatte ein Lokführer dem Fahrdienstleiter von einem „Schlagen und Scheppern" auf den Schienen berichtet – ein eindeutiges Warnsignal. Doch der Fahrdienstleiter gab diese Meldung nicht weiter. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein „Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit und forderte ein Jahr Haft auf Bewährung. [Werra-Rundschau]
Auch hier sprach das Gericht frei. Zwar sah die Kammer einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht – aber: „Wir können letzten Endes nicht sicher sagen, ob es dann zu einer Vermeidung des Unfalls gekommen wäre", so Richter Lenz. [Werra-Rundschau]
Die Verteidigung: „Moralische Schuld ist keine strafrechtliche Kategorie"
Die Verteidiger beider Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Der Anwalt des Bezirksleiters erklärte, sein Mandant verspüre eine „moralische Schuld" – dies sei aber keine strafrechtliche Kategorie. Das Gericht folgte dieser Argumentation. [t-online]
Die Bedeutung: Was bleibt von diesem Urteil?
Aus Sicht der Richter ist niemand persönlich verantwortlich für das Unglück mit 5 Toten und über 70 Verletzten. Die maroden Schienen, die jahrelang nicht repariert wurden, die ignorierten Warnungen – all das führte zu keiner strafrechtlichen Konsequenz. [Werra-Rundschau]
Für die Angehörigen ist das ein Schlag ins Gesicht. Vier Frauen und ein 13-jähriger Junge sind tot – doch niemand muss dafür geradestehen. Die Deutsche Bahn, die über Jahre hinweg ihre Infrastruktur verfallen ließ, bleibt außen vor.
Ausblick: Das Problem bleibt
Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet: Wenn selbst bei nachweislich maroden Schienen und ignorierten Warnungen niemand strafrechtlich verantwortlich ist – wer trägt dann die Verantwortung für die Sicherheit im deutschen Bahnnetz?
Die Deutsche Bahn hat ein massives Infrastrukturproblem. Laut Branchenexperten sind Tausende Kilometer Schienen sanierungsbedürftig. Das nächste Unglück ist nur eine Frage der Zeit – wenn nicht massiv investiert wird.
Quellen: Werra-Rundschau · t-online · Mindener Tageblatt · Newsflash24 · Radio Oberland