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AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch au

AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch au
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Die AfD muss sich weiterhin mit einem kleineren Fraktionssaal im Bundestag begnügen. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage der Fraktion auf Zuteilung des größeren 'Otto-Wels-Saals' ab und sah keine Verletzung ihrer Rechte.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung des 'Otto-Wels-Saals' im Reichstagsgebäude abgewiesen [T-online].
  • Die AfD hatte als zweitstärkste Kraft im Bundestag mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal erhoben [Die Zeit].
  • Das Gericht erklärte, die Ansicht der Fraktion, 'der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl' [Tagesschau].
  • Die AfD argumentierte bei Einreichung der Klage im Juli, dass durch die 'unzureichende Größe des Sitzungssaals' ihre Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte 'massiv eingeschränkt' würden [Die Zeit].

Hintergrund des Streits

Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 war die AfD zur zweitstärksten Fraktion mit 151 Abgeordneten angewachsen. Den bisher von der SPD genutzten Otto-Wels-Saal belegt die SPD weiterhin, obwohl sie nach der Wahl nur noch mit 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist [Die Zeit]. Der Ältestenrat des Bundestags hatte entschieden, dass die SPD den Saal weiter nutzen kann.

Die Begründung des Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass das Grundgesetz keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen garantiere [Tagesschau]. Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasse nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzungssaal [T-online].

Symbolische Bedeutung des Saals

Für die SPD hat der Otto-Wels-Saal große symbolische Bedeutung. Der Saal ist nach dem früheren SPD-Parteivorsitzenden Otto Wels benannt, der nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründete: 'Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht' [Die Zeit].

Reaktionen aus der SPD

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese, kritisierte das Vorgehen der AfD scharf. Das 'Gebaren der AfD' habe an 'Hysterie' gegrenzt. Die AfD habe 'eine praktische Regelung wie die Raumvergabe zu einer ideologischen Frage hochgejazzt und sich aufgeführt wie Völkische ohne Raum'. Das sei 'schon damals Quatsch gewesen und ist es noch' [Tagesschau].

Warum das wichtig ist

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass parlamentarische Gepflogenheiten und symbolträchtige Traditionen im deutschen Parlamentsbetrieb Vorrang vor einem rein mathematischen Verteilerschlüssel haben können. Sie unterstreicht, dass der Schutz von Minderheitenrechten im Parlament nicht automatisch mit der Zuteilung von Räumlichkeiten nach Fraktionsstärke gleichzusetzen ist. Das Gericht entschied, 'dass eine Partei, die nicht über 51 Prozent der Bundestagsmandate verfügt, stets dem Willen beziehungsweise der Willkür der anderen Parteien im Bundestag ausgeliefert ist, wenn sich diese gegen sie zusammenschließen' [Tagesschau].