Kurz & Klar: Vaterschaftsurlaub – warum es jetzt Streit gibt
Das Problem: Gleiches Kind, gleiche Geburt – aber nicht dieselben Regeln.
Ein Urteil aus Köln hat eine Lücke sichtbar gemacht: Beamte können unter Umständen bezahlten Vaterschaftsurlaub bekommen – Angestellte nicht automatisch. Im Bundestag wurde genau diese Ungleichheit diskutiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Das VG Köln bejahte einen Anspruch für einen Bundesbeamten (EU-Recht). OpenJur
- Warum das brisant ist: Privat Beschäftigte können EU-Richtlinien oft nicht direkt gegen ihren Arbeitgeber durchsetzen. beck-aktuell
- Politik: Im Bundestag wurde gefordert: Das darf nicht nur für Beamte gelten. YouTube 06:43:48
Was ist passiert?
Im Bundestag ging es um die EU‑Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) und die Frage, ob Deutschland daraus mehr klare Regeln ableiten muss. (Debattenkontext) YouTube 06:43:48
SPD‑Redner verwiesen auf das Urteil aus Köln und warnten: Wenn nur Beamte einen Anspruch bekommen, entsteht eine Zwei‑Klassen‑Lösung. YouTube 06:43:48
Gleichzeitig gibt es Gegenpositionen im Plenum: Deutschland habe die Richtlinie bereits umgesetzt. YouTube 06:37:47
EU‑Recht, nationale Umsetzung, Gerichte: Das Thema ist für viele schwer greifbar.
Einfach erklärt: Warum können Beamte „leichter“ klagen?
Grob gesagt: Gegen den Staat (also bei Beamten) kann EU‑Recht oft direkter wirken. Bei privaten Arbeitgebern ist das komplizierter. Deshalb kann ein Urteil bei Beamten schneller eine Lücke sichtbar machen.
Was bedeutet das für Familien?
Viele Väter nehmen heute Urlaubstage oder Elternzeit, wenn sie direkt nach der Geburt zuhause sein wollen. Die Debatte dreht sich darum, ob es eine einheitliche, bezahlte Lösung geben sollte – für alle.
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