Bundestag: AfD-Antrag zu Mindestlohn für Saisonarbeiter abgelehnt
Drucksache 21/1572 sah 70% Mindestentgelt für ausländische Saisonarbeitskräfte vor – andere Fraktionen lehnen ab
Zu kompliziert? 💡 Hier geht es zur Version in einfacher Sprache.
Fraktionen lehnen den AfD-Vorstoß zur Abweichung vom Mindestlohn ab.
Am 5. November 2025 wurde im Haushaltsausschuss ein Antrag der AfD beraten. Die Vorlage zielte darauf ab, den gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft durch ein „Mindestentgelt" von 70 Prozent zu ersetzen. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Die wichtigsten Punkte
- Drucksache 21/1572: Am 5. November 2025 wurde der AfD-Antrag zur „Modifikation der kurzfristigen Beschäftigung" im Haushaltsausschuss behandelt.
- Kernforderung: Ausländische Saisonarbeitskräfte mit Lebensmittelpunkt im Ausland sollten aus dem Mindestlohngesetz herausgenommen werden – nur noch 70% des Mindestlohns (statt 12,82 € nur ~9 €).
- AfD-Begründung: „Wettbewerbsnachteile" und hohe Kosten für deutsche Landwirte durch den gesetzlichen Mindestlohn.
- Ergebnis: Ablehnung im Ausschuss – CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlage.
- Einordnung: Fraktionsübergreifende Ablehnung bei einer arbeitsmarktpolitischen Kernfrage.
Hintergrund: Der AfD-Antrag 21/1572
Die AfD-Fraktion brachte die Drucksache 21/1572 zur „Modifikation der kurzfristigen Beschäftigung" in der Landwirtschaft ein. Der Antrag zielt auf eine fundamentale Änderung des Mindestlohngesetzes ab.
💡 Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn – aktuell 12,82 Euro pro Stunde (Stand November 2025). Er gilt universal für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Das Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Die AfD wollte dieses Prinzip für ausländische Saisonarbeiter durchbrechen.
Die Kernforderung im Detail
Der AfD-Antrag sah vor, dass ausländische Saisonarbeitskräfte, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, aus dem deutschen Mindestlohngesetz herausgenommen werden. Stattdessen sollten sie ein „Mindestentgelt" in Höhe von 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten.
Konkret bedeutet das:
- Aktueller Mindestlohn: 12,82 € pro Stunde
- AfD-Forderung: 8,97 € pro Stunde (~70%) für ausländische Saisonkräfte
- Differenz: 3,85 € weniger pro Stunde
Bei einer typischen Saison-Arbeitswoche von 50 Stunden über 3 Monate würde das eine Einsparung von ~2.310 Euro pro Arbeitskraft bedeuten.
AfD-Begründung: „Wettbewerbsnachteile"
Die AfD argumentierte mit den „Wettbewerbsnachteilen" deutscher Landwirtschaftsbetriebe. In der Begründung heißt es, dass der hohe Mindestlohn die Kosten für Saisonarbeit massiv erhöht habe und deutsche Betriebe gegenüber Konkurrenten in EU-Ländern mit niedrigeren Lohnstandards benachteilige.
Die Partei verwies auf die Praxis in anderen EU-Staaten, wo Saisonarbeiter aus Drittstaaten teilweise geringere Mindestlöhne erhalten – ein Modell, das die AfD für Deutschland übernehmen wollte.
Einordnung
Die Vorlage betraf eine Grundsatzfrage des Arbeitsrechts: Gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos für alle Beschäftigten am Arbeitsort? Die Mehrheit der Fraktionen bekräftigte dieses Prinzip.
Die 70%-Forderung der AfD verfehlte eine Mehrheit – der gesetzliche Mindestlohn bleibt bestehen.
Illustration: Debatte und Abstimmung im Bundestag.
„Cordon Sanitaire" – Von CDU bis Linke
Der AfD-Antrag zielte auf eine abweichende Lohnuntergrenze für eine bestimmte Beschäftigtengruppe. Die ablehnenden Fraktionen verwiesen auf den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit".
| Partei | Position zum AfD-Antrag | Begründung |
|---|---|---|
| AfD | ✓ Für eigenen Antrag | Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirtschaft, hohe Mindestlohn-Kosten |
| CDU/CSU | ✗ Geschlossen dagegen | Universeller Mindestlohn ist Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft |
| SPD | ✗ Geschlossen dagegen | Arbeitnehmerschutzrechte sind unverhandelbar – gleicher Lohn für gleiche Arbeit |
| Grüne | ✗ Geschlossen dagegen | Ausbeutung von Saisonarbeitern darf nicht legalisiert werden |
| Die Linke | ✗ Geschlossen dagegen | AfD-Antrag ist Angriff auf Würde der Arbeit – Lohndumping stoppen |
AfD isoliert bei Sozialthemen
Die Abstimmung positioniert die AfD als eine Kraft, die bereit ist, Arbeitnehmerschutzrechte zugunsten von Wettbewerbsvorteilen für Unternehmen zu opfern – ein wirtschaftsliberaler Kurs, der sie bei diesem Thema von allen anderen Fraktionen isoliert.
Dies ist bemerkenswert, da die AfD sich in anderen Kontexten als „Arbeiterpartei" oder „soziale Heimatpartei" inszeniert. Der Antrag zeigt jedoch eine klare Priorität: Kostenreduktion für Betriebe über Schutz von Arbeiterrechten.
Positionen der Fraktionen (Kurzüberblick)
| Partei | Abstimmungsverhalten | Kurzbegründung (allgemein) |
|---|---|---|
| AfD | Für den Antrag | Kostenentlastung für Landwirtschaft; Verweis auf Wettbewerb |
| CDU/CSU | Gegen den Antrag | Betonung des Prinzips gleicher Lohn am Arbeitsort |
| SPD | Gegen den Antrag | Arbeitnehmerschutzrechte bekräftigt |
| Grüne | Gegen den Antrag | Keine Abstriche beim Mindestlohn für Saisonkräfte |
| Die Linke | Gegen den Antrag | Ablehnung differenzierter Lohnuntergrenzen |
Folgen und Ausblick
Die Vorlage fand im Ausschuss keine Mehrheit. Im weiteren Verfahren ist eine Ablehnung im Plenum wahrscheinlich. Unabhängig davon bleibt die Frage der Kostensituation in der Landwirtschaft politisch umstritten.
Quellen (Auswahl)
📦 Archivierte Quellen (Wayback Machine)
Alle externen Quellen wurden am 11.11.2025 beim Internet Archive gesichert:
Falls ein Link oben nicht mehr funktioniert, nutze die archivierte Version.